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   BVerwG, 07.05.1996 - 11 B 17.96   

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https://dejure.org/1996,6444
BVerwG, 07.05.1996 - 11 B 17.96 (https://dejure.org/1996,6444)
BVerwG, Entscheidung vom 07.05.1996 - 11 B 17.96 (https://dejure.org/1996,6444)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Mai 1996 - 11 B 17.96 (https://dejure.org/1996,6444)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • ArgeLandentwicklung

    Anspruch; Ausschluss von Ansprüchen durch Verschweigung; Masseland; Widerspruch

    Enthalten in der kostenlosen behördlichen Rechtsprechungsdatenbank RzF, welche zunächst heruntergeladen und installiert werden muß.

  • Wolters Kluwer

    Zuteilung eines bestimmten Grundstückes - Wertgleiche Abfindung - Selbständigkeit von Ansprüchen - Widerspruchsverfahren - Flurbereinigungsplan - Massegrundstück

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FlurbG § 54 Abs. 2 § 59 Abs. 2
    Recht der Landwirtschaft: Anspruch auf Zuteilung eines bestimmten Massegrundstücks im Flurbereinigungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1996 - 11 B 17.96
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist in der Regel davon auszugehen, daß ein Gericht das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat; es ist nicht verpflichtet, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (vgl. BVerfGE 40, 101 ; 42, 364 ; 47, 182 ; 65, 293 ).
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1996 - 11 B 17.96
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist in der Regel davon auszugehen, daß ein Gericht das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat; es ist nicht verpflichtet, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (vgl. BVerfGE 40, 101 ; 42, 364 ; 47, 182 ; 65, 293 ).
  • BVerwG, 21.07.1988 - 1 B 44.88

    Ausländer - Deutscher Ehegatte - Ermessenseinbürgerung - Ermittlung ausländischen

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1996 - 11 B 17.96
    Eine solche Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO liegt nur dann vor, wenn sich das Flurbereinigungsgericht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz zu einem in einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz in Widerspruch gesetzt hat; die Beschwerdebegründung muß darlegen, daß und inwiefern dies der Fall ist (stRspr; vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Juli 1988 - BVerwG 1 B 44.88 - und vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 68.91 - ).
  • BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1996 - 11 B 17.96
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist in der Regel davon auszugehen, daß ein Gericht das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat; es ist nicht verpflichtet, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (vgl. BVerfGE 40, 101 ; 42, 364 ; 47, 182 ; 65, 293 ).
  • BVerwG, 12.12.1991 - 5 B 68.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ordnungsgemäße Bezeichnung

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1996 - 11 B 17.96
    Eine solche Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO liegt nur dann vor, wenn sich das Flurbereinigungsgericht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz zu einem in einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz in Widerspruch gesetzt hat; die Beschwerdebegründung muß darlegen, daß und inwiefern dies der Fall ist (stRspr; vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Juli 1988 - BVerwG 1 B 44.88 - und vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 68.91 - ).
  • BVerwG, 25.03.1987 - 6 C 10.84

    Erstattung von Abschiebungskosten - Rechtliche Würdigung des Sachverhalts

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1996 - 11 B 17.96
    Daher kann aus der fehlenden Erörterung von Teilen des Vorbringens nicht ohne weiteres der Schluß gezogen werden, diese seien gar nicht erwogen worden (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 10.84 - ).
  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1086/74

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1996 - 11 B 17.96
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist in der Regel davon auszugehen, daß ein Gericht das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat; es ist nicht verpflichtet, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (vgl. BVerfGE 40, 101 ; 42, 364 ; 47, 182 ; 65, 293 ).
  • BVerwG, 29.10.1979 - 4 CB 73.79
    Auszug aus BVerwG, 07.05.1996 - 11 B 17.96
    Jedenfalls wäre die Zulassung der Revision unter diesem Gesichtspunkt im vorliegenden Fall durch § 144 Abs. 4 VwGO ausgeschlossen, der auf das Beschwerdeverfahren entsprechende Anwendung findet (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. Oktober 1979 - BVerwG 4 CB 73.79 - und vom 21. März 1986 - BVerwG 3 CB 30.84 - ).
  • BVerwG, 21.03.1986 - 3 CB 30.84

    Umfang der Beweiserbringung durch eine Zeugenaussage - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1996 - 11 B 17.96
    Jedenfalls wäre die Zulassung der Revision unter diesem Gesichtspunkt im vorliegenden Fall durch § 144 Abs. 4 VwGO ausgeschlossen, der auf das Beschwerdeverfahren entsprechende Anwendung findet (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. Oktober 1979 - BVerwG 4 CB 73.79 - und vom 21. März 1986 - BVerwG 3 CB 30.84 - ).
  • BVerwG, 25.07.1991 - 5 B 46.91

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1996 - 11 B 17.96
    Soweit der Kläger sinngemäß schließlich beanstandet, das Flurbereinigungsgericht habe zu Unrecht einen Anspruch auf Nachsichtgewährung nach § 134 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit Abs. 3 FlurbG verneint, weil es zu strenge Anforderungen an die dafür geltende Voraussetzung fehlenden Verschuldens an der Fristversäumung gestellt habe, kann offenbleiben, ob die fehlerhafte Anwendung dieser Vorschriften durch das Flurbereinigungsgericht einen Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO darstellen kann (vgl. BVerwG, Beschluß vom 25. Juli 1991 - BVerwG 5 B 46.91 - ) und ob - bejahendenfalls - ein solcher Verfahrensmangel mit dem hier vorliegenden Angriff gegen die Sachverhaltswürdigung des Flurbereinigungsgerichts schlüssig dargelegt wäre.
  • BVerwG, 10.05.1967 - IV C 103.65
  • OVG Niedersachsen, 25.06.2018 - 15 KF 29/17

    Abfindung; Aufstockungsfläche; Auszug; Befreiung; öffentliche Bekanntgabe;

    Ein Anspruch auf Zuteilung bestimmter Aufstockungsflächen (Masseland, vgl. § 54 Abs. 2 FlurbG) ist selbstständig neben dem Anspruch auf wertgleiche Abfindung geltend zu machen (vgl. BVerwG, Urteil vom 7.5.1996 - 11 B 17.96 - Buchholz 424.01 § 59 FlurbG Nr. 11 = juris, Leitsatz; OVG RP, Urteil vom 24.1.2017 - 9 C 10387/16 - juris Rn. 21; VGH BW, Urteil vom 11.9.2014 - 7 S 197/12 - ESVGH 65, 190 = juris Rn. 29).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass der Anspruch auf Zuteilung eines bestimmten Grundstücks zur Vermeidung des Ausschlusses nach § 59 Abs. 2 Halbsatz 1 FlurbG im Widerspruchsverfahren ausdrücklich erhoben werden muss; dies gilt auch und erst Recht für den Anspruch auf Zuteilung eines bestimmten Massegrundstücks (BVerwG, Urteil vom 7.5.1996, a. a. O., Rn. 4 m. w. N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.09.2014 - 7 S 197/12

    Flurbereinigung - zum Anspruch auf Zuteilung bestimmter Aufstockungsflächen

    Bei dem - neben dem Anspruch auf wertgleiche Abfindung - erhobenen Anspruch auf Zuteilung bestimmter Aufstockungsflächen (Masseland) handelt es sich um einen im Anhörungstermin selbständig geltend zu machenden Anspruch (im Anschluss an BVerwG, Beschl. v. 07.05.1996 - 11 B 17.96 -, Buchholz 424.01 § 59 FlurbG Nr. 11).

    Bei dem - neben seinem Anspruch auf wertgleiche Abfindung - erhobenen Anspruch auf Zuteilung bestimmter Aufstockungsflächen (Mas-seland, vgl. § 54 Abs. 2 FlurbG) handelt es sich indes um einen selbständig geltend zu machenden Anspruch (vgl. BVerwG, Urt. v. 07.05.1996 - 11 B 17.96 -, Buchholz 424.01 § 59 FlurbG Nr. 11).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.01.2017 - 9 C 10387/16

    Flurbereinigungsrecht - Zuteilung von Masselandgrundstücken

    Mit ihr wird ein sog. selbstständiger Anspruch i.S.v. § 59 Abs. 2 FlurbG geltend gemacht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Mai 1996 - 11 B 17.96 -, RdL 1996, 186 und RzF Nr. 27 zu § 54 Abs. 2 FlurbG).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.07.2018 - 9 C 10103/18

    Flurbereinigung: Vergabe von Masseland an einen Naturschutzverband zum Nachteil

    Mit ihr wird ein sog. selbstständiger Anspruch i.S.v. § 59 Abs. 2 FlurbG geltend gemacht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Mai 1996 - 11 B 17.96 -, RdL 1996, 186 und RzF Nr. 27 zu § 54 Abs. 2 FlurbG), der neben den Anspruch auf wertgleiche Abfindung nach § 44 Abs. 2 FlurbG hinzutritt.
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